Seit 1. April 2024 ---ACHTUNG---!!!
Liebe Patienten,
aufgrund der Umstellung auf E-Rezept benötigen wir von Ihnen vor der erstmaligen Rezept-Ausstellung im Quartal, unbedingt Ihre Versichertenkarte.
Sie können sich, wie gewohnt, von Apotheken beliefern lassen - daran ändert sich nichts.
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