Individuelle Gesundheitsleistungen
In unserer Praxis bieten wir Ihnen auch einige Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an, die die gesetzlichen Kassenleistungen sinnvoll ergänzen und eine optimale medizinische Versorgung garantieren.
Diese Leistungen werden entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und sind von Ihnen selbst zu bezahlen.
So wird beispielsweise die Akupunkturbehandlung nur bei chronischen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule und im Bereich der Kniegelenke von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Akupunktur kann jedoch auch bei anderen Erkrankungen/Befindlichkeitsstörungen erfolgreich eingesetzt werden. Dies gilt beispielsweise für:
- Muskuläre Verspannungszustände
- Kopfschmerz
- Migräne
- Wechseljahresbeschwerden
- Depressive Verstimmungen
- Schlafstörungen
- ... und weitere Indikationen.
- Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.
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